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Dies ist umso erfreulicher, weil noch am 15. Februar 2005 eine erhöhte Verkeimung des Quellwassers festgestellt werden musste. Die Chlorung des Trinkwassers muß aber noch solange erfolgen, bis eine aufeinanderfolgende dreimalige Keimfreiheit nachgewiesen ist. Dies bedeutet, dass die Chlorung frühestens und günstigenfalls ab Ende April entfallen könnte, wenn....... ! |
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